Kalarien

Siegel und offizieller Name
Volksstaat Kalarien Siegel
Volksstaat Kalarien
AmtssprachenDemerisch, Nevalisch, Nazetisch, Eyamé
AmtszeitrechnungDilnayatische Zeitrechnung
HauptstadtKibarne
StaatsformParlamentarische Demokratie
StaatsoberhauptRätin Kadaimarima Tilsan
Fläche6296 mi²
Einwohner700535
WährungSkidla
Gründung7702

Kalarien befindet sich im zentralen Norden der Insel. Nur ein Fünftel der kalarischen Grenze verläuft am Ufer, das ist im Vergleich zu den anderen Küstenstaaten am wenigsten. Der Südwesten des Landes ist durch die drei seliarischen Flüsse in hügeliger bis gebirgiger Landschaft geprägt, dort befindet sich auch die Enklave Dilnaya. Östlich des seliarischen Flusslandes wird der Urwald, bewässert von der Dilno, zunehmend dichter. Im Norden befindet sich das wieder lichtere Togla-Hochland, das nach Osten in das dicht bewachsene Gebiet der 49 Mündungen übergeht, das neben unzähligen Flussarmen auch von etlichen künstlichen Kanälen geprägt ist.

An Kalarien grenzen im Nordwesten Mischann-ato, im Westen Liravien, im Südwesten Valeka, im Süden das Stammesreich sowie im Osten Tuibe. Zusätzlich befindet sich im südwestlichen Teil des Landes die Enklave Dilnaya.

Die meisten Kalarier gehören zum Volk der Neval, im Südwesten leben allerdings hauptsächlich Demero, während im Mündungsgebiet fast nur Angehörige des Keraie-Volkes leben. Zusätzlich gibt es an der Grenze zu Mischann-ato einige von Mischann dominierte Orte, ebenso wie es am westlichsten Grenzstück zu Liravien einen von Kass dominierten Landstrich gibt.

Die meisten der Demero und fast alle Kass sprechen Demerisch. Die meisten der Neval sprechen Nevalisch, nur im Süden, nahe der Grenze zum Stammesreich, sprechen sie die dort gesprochenen Sprachen, Nazetisch im Westen und Deimat im Osten. Die Mischann im Nordwesten sprechen zumeist Mischannisch. Die Keraie sprechen Nevalisch oder, besonders auf den Mündungsinseln, Eyamé, flussaufwärts sprechen einige wenige Keraie auch Deimat.

Sämtliche genannten Sprachen werden in sicauanischer Schrift geschrieben.

Geschichte

Der Ursprung von Kalarien liegt im Gebiet um Sui Kalari, das erstmals 5289 als Teil von Lenhagó genannt wurde. Bereits 5366 fiel Sui Kalari an Paltien, 5390 dann wieder zurück an Lenhagó, wo es dann blieb, bis Lenhagó 5811 von Sicaue erobert wurde. Weit über ein Jahrtausend später brach 7194 das Großreich der sicauischen Lavque zusammen, vier Jahre später schloss sich der Stadtstaat Sui Kalari mit etlichen anderen Stadtstaaten entlang der Dilno zum Dilnaya-Bund zusammen, der 7279 in einen monarchisch regierten Staat umgewandelt wurde.

7702 spaltete sich Dilnaya: das Gebiet um den Oberlauf der Dilno nannte sich nun Seliar-Dilnaya und behielt den Kaiser, das Gebiet um den Unterlauf hieß vorerst Kalari-Dilnaya und wurde von einem Adelsrat regiert. 7750 wurde der Adelsrat gestürzt und ein Parlament gewählt, der Name des Staates wurde vom monarchisch klingenden Anhängsel Dilnaya befreit und lautete nun Kalarien.

Über die nächsten Jahrhunderte musste sich Kalarien gegen die Nachbarn behaupten, und speziell gegen Seliar-Dilnaya, das nun wieder nur Dilnaya hieß, hegten die Kalarier einen Groll. 8267 schlossen Kalarien und Liravien einen Nichtangriffspakt, Dilnaya wurde aber weiterhin bekämpft. Während Kalarien langsam aber stetig Land dazugewann, schrumpfte Dilnaya, bis es schließlich nur mehr aus der Hauptstadt Seliaris und deren unmittelbarem Umland bestand. Inzwischen hegen Kalarier und kaisertreue Dilnayater keinen Groll mehr gegeneinander. Die beiden Staaten wurden 8342 de facto vereinigt und werden nun gemeinsam von einem Parlament, dem als Sondermitglieder auch Dilnayater angehören, regiert.

Gliederung

Kalarien ist in sechs Provinzen und eine Statutarstadt gegliedert, die sich in fast allen Belangen selbst verwalten.

ProvinzHauptstadt
SeliarutNal
KialIdravais
SimudaLadath
ToglaMaito
DimoschaYiri
MilavaSui Kalari

Ursprünglich wurden die Grenzen so gezogen, dass die Provinzen nach Bewohnerzahl ausgeglichen sind, dies hat sich seitdem aber stark verändert. So stiegen die Bewohnerzahlen der Provinzen Kial und Seliarut durch die Verstädterung im Umland von Kibarne und Seliaris stark an, während Simuda und Togla inzwischen deutlich weniger dicht besiedelt sind als früher.

Regierungsgeschichte

Bei Gründung des Staats wurde das Volk durch einen Adelsrat regiert. Nur wenige der Adeligen berücksichtigten die Bedürfnisse der Bürger, die meisten beuteten sie vielmehr gnadenlos aus, sodass der Sturz der Regierung nicht sehr überraschend kam.

Parlamentsmitglied konnte dann zunächst nur ein Bürgerlicher werden. Nach und nach erklärten aber fast alle Adelshäuser, dass sie alle Bürger als gleichrangig ansahen, und wurden ebenfalls zugelassen. Die übrigen Adelshäuser versuchten, den Adelstitel in Nachbarländern fortzuführen, nur zwei hatten damit Erfolg.

Durch die Ausbreitung des Landes nach Südwesten wurde eine Gesamtwahl unpraktikabel, daher wurden 7880 die Provinzen eingerichtet, noch ohne Seliarut, das ja zu Dilnaya gehörte. Die Provinzen entsenden nun nach ihrer Bevölkerungszahl lokal gewählte Repräsentanten an das Parlament in Sui Kalari, wobei jeder Provinz pro 4096 Einwohner ein Repräsentant zusteht.

8256 wird Kibarne Statutarstadt und die neue Hauptstadt und gilt als eigene Wahlprovinz, die Provinzen und die Statutarstadt erhalten weitgehende Autonomie. Ab 8342 entsendet auch Dilnaya Repräsentanten an das Parlament und unterwirft sich im Gegenzug den kalarischen Gesetzen. Derzeit hat das Parlament 175 Mitglieder, von denen 4 Dilnayater sind, unter anderem der dilnayatische Kaiser Laskan Tetouyinzu Dara.

Das Staatsoberhaupt wird von den Parlamentsmitgliedern aus ihrer Mitte gewählt.

Gesetzgebung

Jeder Bürger kann ein Landesgesetz vorschlagen, aber erst wenn sieben Parlamentsmitglieder oder 28672 Bürger dem Gesetz zustimmen, wird es ins Parlament eingebracht. Drei Fünftel des Parlaments muss dafür stimmen, dann tritt es in Kraft. Auf dieselbe Art kann ein vorhandenes Gesetz auch geändert oder abgeschafft werden. Davon ausgenommen sind die sogenannten Staatsgesetze, die nur einstimmig geändert werden können und tatsächlich seit ihrer Einführung 7844 nur einmal geändert wurden, als den Dilnayatern in Seliaris das volle kalarische Wahlrecht zugestanden wurde.

Provinzgesetze können schon mit nur 343 Unterstützungsstimmen in den Provinzrat oder den Rat der Statutarstadt eingebracht werden, wo wiederum drei Fünftel des Provinzrates entscheiden. Ebenso können vorhandene Gesetze geändert oder abgeschafft werden. Allerdings natürlich kann kein Provinzgesetz ein Landesgesetz verletzen.

Zuletzt geändert am 16.5.2023 12:17
Valid XHTML 1.1 Valid CSS!